(Update) iPhone 4: Rückgaberecht
27.07.10
Steve Jobs wies
anlässlich seiner Pressekonferenz zum iPhone 4 auch darauf hin, dass unzufriedene iPhone 4-Käufer in den USA ein vollständiges Rückgaberecht innerhalb von 30 Tagen seit dem Kauf besitzen würden.
Ein Leser von uns aus Deutschland weist jetzt zudem darauf hin, dass dieses Rückgaberecht auch für iPhone 4-Käufer in Deutschland gelten würde. Mit anderen Worten; ist man mit dem iPhone 4 nicht zufrieden (aus welchen Gründen auch immer), kann das Gerät innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum Apple zurückgegeben werden - der volle Kaufpreis wird also zurückerstattet. Dazu wählt man folgende Hotline von Apple: 08006645086 (Mo bis Fr, 09.00 - 18.00 Uhr).
Wie verhält es sich aber, wenn man sich ein iPhone 4 mit Vertragsabschluss bei der Telekom unter den Nagel gerissen hat? Hierzu existieren noch keine konkreten Hinweise seitens der
Telekom. Es scheint so, dass sich der dortige Provider momentan "seine Gedanken dazu macht" und dann entsprechend kommunizieren wird.
Was die Schweiz anbelangt, so kann man sich bei den hiesigen Providern noch kein iPhone 4 vorbestellen. Was aber sicher sein sollte ist, dass auch im "Heidiland" ein vollständiges Rückgaberecht des iPhone 4 dann bestehen dürfte - anders könnte ich es mir nicht erklären. Aber wer will schon sein iPhone 4 zurückgeben, einfach so?
UPDATE: Auch in Deutschland gilt das Rückgaberecht von 30 Tagen, sollte man mit dem iPhone 4 nicht zufrieden sein. Aber was, wenn man sein iPhone 4 mit einem Telekom-Vertrag finanziert hat (Neu- oder Bestandeskunden)? Gegenüber
heise mobil hat sich jetzt die Telekom geäussert. Für Neukunden positiv: der zusätzlich abgeschlossene Handy-Vertrag wird storniert. Bestandeskunden, die sich mit einer Vertragsverlängerung ein iPhone 4 unter den Nagel gerissen haben, gucken in eine ziemlich dunkle Röhre: hier wird wohl die Telekom auf die Einhaltung des abgeschlossenen Vertrages beharren.
Tags: iPhone, Apple